Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für unsere Luxusuhren-Investment Services
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ChronosVest AG (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden im Zusammenhang mit Luxusuhren-Investment Services. Sie bilden die Grundlage aller Verträge über Portfolio-Entwicklung, Marktanalyse, Bewertungsdienstleistungen und sichere Lagerung von Luxuszeitmessern.
1.2 Ausschließlichkeit
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.3 Änderungen
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden den Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Bei Widerspruch kann der Anbieter das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
2. Vertragspartner und Zielgruppe
2.1 Anbieter
ChronosVest AG ist eine nach Schweizer Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Spezialisierung auf Luxusuhren-Investments und Vermögensverwaltung. Das Unternehmen verfügt über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen.
2.2 Zielgruppe
Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an:
- • Qualifizierte Anleger: Natürliche oder juristische Personen mit nachgewiesener Anlageerfahrung
- • Vermögende Privatpersonen: Mit einem Mindestanlagevolumen von 50.000 CHF
- • Institutionelle Investoren: Pensionskassen, Versicherungen, Family Offices
- • Erfahrene Sammler: Mit Expertise im Bereich Luxusuhren und Sammlerobjekte
2.3 Eignungsprüfung
Der Anbieter führt vor Vertragsschluss eine Eignungsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die angebotenen Dienstleistungen den Bedürfnissen, Erfahrungen und Zielen des Kunden entsprechen. Bei ungeeigneten Kunden behält sich der Anbieter vor, den Vertragsschluss abzulehnen.
3. Dienstleistungen
3.1 Portfolio-Entwicklung und -Verwaltung
Leistungsumfang:
- • Individuelle Anlageberatung und Strategieentwicklung
- • Professionelle Uhrenauswahl und -akquisition
- • Kontinuierliches Portfoliomanagement
- • Regelmäßige Performance-Analysen
- • Strategische Optimierungsempfehlungen
Besondere Bedingungen:
- • Mindestanlagevolumen: 50.000 CHF
- • Empfohlene Anlagedauer: Minimum 3 Jahre
- • Quartalsweise Portfolio-Reviews
- • Jährliche Strategiegespräche
3.2 Marktanalyse und Preisbewertung
Bewertungsleistungen:
- • Authentizitätsprüfung durch zertifizierte Experten
- • Technische und ästhetische Zustandsbewertung
- • Aktuelle Marktwertermittlung
- • Historische Wertentwicklungsanalyse
- • Zukunftsprognosen und Markttrends
Dokumentation:
- • Detaillierter schriftlicher Bewertungsbericht
- • Hochauflösende Dokumentationsfotografie
- • Zertifikat über durchgeführte Prüfungen
- • Marktvergleichsanalyse
3.3 Sichere Lagerung und Versicherung
Sicherheitsstandards:
- • Hochsicherheitstresore nach Bankstandard
- • Klimakontrollierte Lagerbedingungen
- • 24/7 Überwachung und Zutrittskontrolle
- • Biometrische Authentifizierung
- • Redundante Sicherheitssysteme
Versicherungsschutz:
- • Vollversicherung bis 10 Millionen CHF
- • All-Risk-Deckung inklusive Naturkatastrophen
- • Transportversicherung bei Überführung
- • Ohne Selbstbeteiligung für den Kunden
4. Vertragsschluss
4.1 Angebot und Annahme
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche Bestätigung des Anbieters nach Erhalt einer Bestellung oder Beauftragung durch den Kunden.
Vertragsschluss-Prozess:
- Erstberatung und Bedarfsanalyse
- Eignungsprüfung und Risikoprofilerstellung
- Individuelles Angebot durch den Anbieter
- Prüfung und Annahme durch den Kunden
- Schriftliche Vertragsbestätigung
4.2 Voraussetzungen
Der Vertragsschluss setzt voraus, dass der Kunde vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person, seiner finanziellen Situation und seinen Anlagezielen macht. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung und können Schadensersatzansprüche begründen.
4.3 Widerrufsrecht
Wichtiger Hinweis: Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen mit qualifizierten Anlegern besteht in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Anbieter gewährt jedoch eine freiwillige Bedenkzeit von 14 Tagen ab Vertragsschluss, während der der Vertrag schriftlich widerrufen werden kann, sofern noch keine Investitionen getätigt wurden.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Informationspflichten
Grundlegende Angaben:
- • Vollständige und aktuelle Personalien
- • Nachweis der Identität und Berechtigung
- • Angaben zur finanziellen Situation
- • Investmenterfahrung und -kenntnisse
- • Anlageziele und Risikobereitschaft
Aktualisierungspflicht:
- • Unverzügliche Mitteilung von Änderungen
- • Jährliche Bestätigung der Angaben
- • Meldung wesentlicher Vermögensänderungen
- • Information über neue Anlageziele
5.2 Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Vertragserfüllung und stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah zur Verfügung.
Konkrete Mitwirkungshandlungen:
- • Teilnahme an vereinbarten Beratungsterminen
- • Prüfung und Freigabe von Investmentvorschlägen
- • Bereitstellung erforderlicher Dokumente
- • Rechtzeitige Zahlung vereinbarter Vergütungen
- • Beachtung von Compliance-Vorschriften
5.3 Zahlungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung aller vereinbarten Gebühren und Vergütungen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr sowie die Kosten der Rechtsverfolgung berechnet. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Pflichten des Anbieters
6.1 Sorgfaltspflichten
Der Anbieter erbringt alle Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und unter Beachtung der geltenden berufsrechtlichen Standards.
Beratungsqualität:
- • Kundengerechte und verständliche Beratung
- • Berücksichtigung der Kundensituation
- • Regelmäßige Fortbildung der Berater
- • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Qualitätsstandards:
- • Verwendung professioneller Analyseverfahren
- • Kontinuierliche Marktbeobachtung
- • Transparente Dokumentation
- • Regelmäßige Qualitätskontrollen
6.2 Informationspflichten
Der Anbieter informiert den Kunden umfassend und rechtzeitig über alle wesentlichen Aspekte der beauftragten Dienstleistungen und deren Risiken.
Vor Vertragsschluss
Aufklärung über Dienstleistungen, Kosten, Risiken und Interessenkonflikte
Während der Vertragslaufzeit
Regelmäßige Berichterstattung, Marktinformationen und Strategieempfehlungen
Bei besonderen Ereignissen
Unverzügliche Information über wesentliche Änderungen oder Risiken
6.3 Interessenkonflikt-Management
Der Anbieter hat angemessene Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte zu identifizieren und zu handhaben. Unvermeidbare Interessenkonflikte werden dem Kunden transparent offengelegt. Die Interessen des Kunden haben grundsätzlich Vorrang vor den eigenen Interessen des Anbieters.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preisgestaltung
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Kostenfaktoren.
Portfolio-Services
- • Management-Fee: 1,5% p.a.
- • Performance-Fee: 20% über 8%
- • Setup-Gebühr: 2.500 CHF
Bewertungen
- • Standardbewertung: 2.500 CHF
- • Express-Service: 4.000 CHF
- • Gutachten: 5.000 CHF
Lagerung
- • Standard: 180 CHF/Monat
- • Premium: 350 CHF/Monat
- • Ultra-Secure: 500 CHF/Monat
7.2 Zahlungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen:
- • Zahlungsziel: 30 Tage netto
- • Skonto: 2% bei Zahlung binnen 10 Tagen
- • Verzugszinsen: 8% p.a.
- • Mahngebühren: 50 CHF pro Mahnstufe
Zahlungsarten:
- • Banküberweisung (bevorzugt)
- • SEPA-Lastschrift
- • Kreditkarte (mit Aufschlag)
- • Kryptowährungen (nach Vereinbarung)
7.3 Preisanpassungen
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Frist von drei Monaten anzupassen, wenn sich die Kostenfaktoren wesentlich ändern. Bei Preiserhöhungen über 5% steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Preiserhöhungen werden schriftlich mitgeteilt und treten nur in Kraft, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats widerspricht.
8. Risiken und Haftung
8.1 Wichtige Risikohinweise
Luxusuhren-Investments sind spekulative Anlagen mit erheblichen Risiken:
Marktrisiken:
- • Wertverlust bis hin zum Totalverlust möglich
- • Hohe Preisvolatilität
- • Liquiditätsrisiko bei Verkauf
- • Währungsrisiken bei internationalen Transaktionen
Objektspezifische Risiken:
- • Beschädigung oder Verlust der Uhren
- • Authentizitätsprobleme trotz Prüfung
- • Verschleiß und Alterung
- • Änderung der Marktpräferenzen
8.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Anbieters ist wie folgt begrenzt:
Unbeschränkte Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Beschränkte Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Ausgeschlossene Haftung
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Versicherung und Schadensregulierung
Der Anbieter unterhält umfassende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen. Bei Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt erfolgt die Regulierung über die entsprechenden Versicherungen. Der Kunde wird über den Bearbeitungsstand informiert und bei der Schadensregulierung unterstützt.
9. Gewährleistung und Qualitätssicherung
9.1 Qualitätsstandards
Der Anbieter gewährleistet die Erbringung aller Dienstleistungen entsprechend den vereinbarten Spezifikationen und anerkannten Branchenstandards.
Beratungsqualität
- • Fachlich korrekte Analyse und Empfehlungen
- • Berücksichtigung der Kundensituation
- • Aktuelle Marktdaten und -informationen
- • Dokumentierte Beratungsprozesse
Service-Standards
- • Vereinbarte Bearbeitungszeiten
- • Professionelle Kommunikation
- • Vollständige Dokumentation
- • Regelmäßige Qualitätskontrollen
9.2 Gewährleistungsansprüche
Bei Mängeln an den erbrachten Dienstleistungen hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Ist diese nicht möglich oder schlägt sie fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsbegrenzungen in Ziffer 8.
9.3 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Erbringung der Dienstleistung, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Kündigung und Vertragsbeendigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Kündigungsfristen:
- • Portfolio-Management: 3 Monate zum Quartalsende
- • Lagerungsverträge: 1 Monat zum Monatsende
- • Einzeldienstleistungen: Jederzeit nach Fertigstellung
- • Beratungsverträge: 1 Monat zum Monatsende
Kündigungsform:
- • Schriftliche Kündigung erforderlich
- • E-Mail mit qualifizierter Signatur möglich
- • Einschreiben mit Rückschein empfohlen
- • Kündigungsbestätigung durch Anbieter
10.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor:
Gründe für den Anbieter:
- • Zahlungsverzug über zwei Monate
- • Falsche Angaben des Kunden
- • Verstoß gegen Compliance-Vorschriften
- • Gefährdung der Geschäftstätigkeit
Gründe für den Kunden:
- • Schwerwiegende Pflichtverletzung des Anbieters
- • Verlust der erforderlichen Lizenzen
- • Wesentliche Verschlechterung der Services
- • Datenschutzverletzungen
10.3 Abwicklung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrages erfolgt die ordnungsgemäße Abwicklung:
Abwicklungsschritte:
- Rückgabe aller Unterlagen und Gegenstände
- Abrechnung offener Posten
- Übertragung von Portfolios und Depots
- Löschung personenbezogener Daten (soweit möglich)
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Abwicklung
11. Geheimhaltung und Datenschutz
11.1 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Vertrauliche Informationen
- • Persönliche und finanzielle Daten
- • Investmentstrategien und -entscheidungen
- • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- • Interne Prozesse und Methoden
Ausnahmen
- • Gesetzliche Offenlegungspflichten
- • Behördliche Auskunftsersuchen
- • Gerichtliche Anordnungen
- • Einwilligung des Betroffenen
11.2 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten regelt unsere separate Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.
11.3 Bankgeheimnis
Soweit anwendbar, unterliegen alle Mitarbeiter des Anbieters dem Bankgeheimnis und sind entsprechend verpflichtet. Informationen über Kundenvermögen und -transaktionen werden nur im rechtlich zulässigen Rahmen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden weitergegeben.
12. Datenschutz und Compliance
12.1 Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragserfüllung, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder mit Einwilligung des Kunden. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12.2 Compliance-Verpflichtungen
Anti-Geldwäsche (AML)
- • Identitätsprüfung aller Kunden
- • Überwachung verdächtiger Transaktionen
- • Meldung an Behörden bei Verdachtsfällen
- • Aufbewahrung von Compliance-Dokumenten
Know Your Customer (KYC)
- • Regelmäßige Kundenüberprüfung
- • Risikobewertung und -kategorisierung
- • Überwachung der Geschäftsbeziehung
- • Aktualisierung der Kundendaten
12.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erfüllung von Compliance-Anforderungen mitzuwirken und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Dokumente vorzulegen. Bei Verweigerung der Mitwirkung ist der Anbieter berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
13.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Basel, Schweiz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3 Streitbeilegung
Vor Einleitung gerichtlicher Verfahren verpflichten sich beide Parteien, eine einvernehmliche Lösung durch Verhandlungen zu suchen. Kommt keine Einigung zustande, können Streitigkeiten einem Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Schweizer Handelskammer unterworfen werden.
Schiedssprache: Deutsch
Schiedsrichter: Ein Schiedsrichter bei Streitwerten bis 100.000 CHF, drei bei höheren Beträgen
13.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
13.5 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung dieser AGB.
Stand und Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Sie gelten bis zu einer Neufassung oder bis zur Beendigung der Geschäftstätigkeit von ChronosVest AG.